Am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland in Kraft. Dies erleichtert deutschen Unternehmen die Einstellung von Fachkräften mit professionellen Qualifikationen aus dem Ausland.
Jedoch möchten unsere Arbeitgeber insbesondere bei der Einstellung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern die mit dem sogenannten „Beschleunigten Fachkräfteverfahren“ verbundenen bürokratischen Hürden vermeiden. An diesem Punkt stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, und erlauben Sie uns, Ihnen Ratschläge zu den Anforderungen und Möglichkeiten für die Einstellung eines türkischen Staatsbürgers mit den entsprechenden beruflichen Qualifikationen in Deutschland zu geben und die erforderlichen Verfahren durchzuführen.

